Reglement 2011
Reglement der European Scooter Trophy 2011
Aufgrund des immer größer werdenden Starterfeldes der EST haben wir uns im Sinne eurer Sicherheit und der Sicherheit der Zuschauer zu folgendem Reglement entschlossen.
Das Reglement muss vollständig eingehalten werden! Sollte der Roller dem allgemeinen Reglement nicht entsprechen, kann die Startgenehmigung verweigert werden. Roller die dem klassenspezifischen Reglement nicht entsprechen, können nur als „Gastfahrer“ ohne Punktewertung starten. Die technische Abnahme findet unmittelbar vor dem ersten befahren der Strecke, an den Wettkampftagen statt. Die technische Abnahme wird von sachverständigen Helfern durchgeführt.
Allgemeines technisches Reglement (gilt für alle Klassen)
- Der Variomatikdeckel muss mit allen Schrauben montiert sein.
- Am Motorgehäuse dürfen keine Schweißarbeiten durchgeführt worden sein (ausgenommen notwendige Reparaturen).
- Die Motorentypen der Roller sind der entsprechend Markengebunden.
- Drehende Elemente müssen mit einer passenden Abdeckung gesichert werden (zB. Zündanlage)
- Die Öleinfüll- und Ablassschrauben müssen mit Zwirbeldraht gesichert sein.
- Als Kühlwasser ist nur reines oder destillertes Wasser zulässig und die Zusätze Motul Mocool und Silcolene Pro CCA
- Die Auspuffanlage muss mit einem funktionierenden Endschalldämpfer versehen sein.
- Jedes Fahrzeug muss 2 voneinander unabhängig funktionierende Bremsen besitzen
- Es dürfen keine gefährlichen, spitzen, verletzende Gegenstände oder scharfe Kanten an dem Roller montiert werden oder vorhanden sein.
- Reifen sind freigestellt.
- Der Roller muß der Optik des Originals entsprechen.
- Die Schrauben von der Aufnahme der Bremszangen müssen gesichert sein.
- wie z.B.geeignete Schraubensicherung(dies muß durch den Fahrer glaubhaft bei der technischen Abnahme dargestellt werden oder Zwirbeldraht
- Der Rahmen muss dem originalen Fahrzeugtyp entsprechen.
- Originaler Lenker zu verwenden muß vollständig mit einer Lenkerverkleidung
- bestückt bzw.abgedeckt sein
- Alle Extra- und Sonderkonstruktionen (Subframeänderungen, Verstärkungen) bedürfen einer vorherigen Anmeldung und Absprache beim technischen Kommissar vor jeder Veranstaltung in ausreichender Darstellung z.B.Bilderdokumentation etc.
- Der Haupt-. und Seitenständer und die Rückspiegel sind zu entfernen.
- Scheinwerfer, Blinkergläser etc. müssen entfernt oder abgeklebt bzw. gegen Splittern gesichert werden.
- Der Kickstarter muss voll funktionstüchtig sein und sofort selbstständig in Ausgangsposition zurückkehren.
- Der Gasdrehgriff muss selbstständig in die Nullstellung zurückgehen, wenn dieser losgelassen wird.
- Motor aus durch rot gekennzeichneten Notausschalter.
- Der Grenzwert für die maximale Geräuschemission liegt bei 94 db.
- Generell dürfen nur Komponenten die aus dem Rollerbereich,Motorrad-oder Kartbereich kommen und verwendet werdem (z.B. Bremshebel und Amaturen)
- Sämtliche Vorrichtungen oder Anbauteile, dürfen nicht über die Lenkerbreite hinausragen und müssen entsprechend gesichert sein.
- Es dürfen nur von öffentlichen Tankstellen handelsübliche Kraftstoffe verwendet werden.
- Es sind nur Ansaugmotoren (Vergaser, Einspritzer) gestattet! Jegliche Aufladung, Zusatzeinspritzug (NOS, etc.) sind ausgeschlossen
Klassenspezifisches technisches Reglement
Klasse 1 (KL 1)
Maximaler Hubraum: 50 ccm gilt für 2-Taktmotoren
Maximale Vergasergröße: 19 mm
Fahrwerk: freigestell
Max.Felgengröße : 12’ Zoll
Fahrzeugmindestgewicht incl.Fahrer 135 Kg gilt auch für 4-Takt Motoren
Startnummergröße min.12 cm und deutlich les-und erkennbar am Fahrzeug anzubringen
Maximaler Hubraum : 100 ccm gilt nur für 4-Taktmotoren
Vergasergröße und Fahrwerk ist freigestellt
Klasse 2 (KL 2)
Maximaler Hubraum: 70 ccm
Maximale Vergasergröße: 25 mm
Minimale Felgengröße: 12 Zoll
Maximale Felgengröße: 16 Zoll
Fahrwerk: freigestellt
Fahrzeugmindestgewicht incl.Fahrer 135 kg
Startnummergröße min.12cm und deutlich les- und erkennbar am Fahrzeug anzubringen
Klasse 3 (KL 3)
Maximaler Hubraum: 70 ccm 2-Taktmotoren
Maximale Vergasergröße: 19 mm
Maximale Felgengröße: 10 Zoll
Fahrwerk: freigestellt
Fahrzeugmindestgewicht incl.Fahrer 135 kg
Maximaler Hubraum: 140ccm 4-Taktmotoren
Maximale Vergasergröße : freigestellt
Fahrwerk : freigestellt
Maximale Felgengröße : 12’ Zoll
Startnummergröße min.12cm und deutlich les-und erkennbar am Fahrzeug anzubringen
Klasse 4 (KL 4)
Maximaler Hubraum: 125-180ccm 2-Takt
Maximale Vergasergröße: 28 mm
Fahrwerk: freigestellt
Maximaler Hubraum : 300ccm 4-Takt
Maximale Vergasergröße : 34 mm
Fahrwerk : freigestellt
Mini-Maximale Felgengröße :freigestellt für 2-und 4 Takt
KLASSE Big-Bore
Mini-Maximaler Hubraum : 71-124 ccm
Maximale Vergasergröße : 28 mm
Fahrwerk : freigestellt, bei Piaggio Zip Fahrzeuge ist
eine Zusatzstütze für den Motorblock empfohlen!
Minimale Felgengröße : ab 10’Zoll
Startnummergröße min.12cm und deutlich les-und erkennbar am Fahrzeug anzubringen
KLASSE EINSTEIGER-CUP (Kl.5)
Minimaler Hubraum : 70 ccm
Vergasergröße : freigestellt
Fahrwerk : freigestellt
Felgengröße : freigestellt
Fahrzeuggewicht incl.Fahrer min. 120 kg
Startnummergröße min.12cm und deutlich les-und erkennbar am Fahrzeug anzubringen
Es gelten für diese Klasse die allgemeinen technischen Regeln für 2011 !
KLASSE Langstrecken-Cup (LSC)
Alle teilnehmenden Fahrzeuge müssen in den ausgeschrieben Klassen exakt der EST Regeln entsprechen und ausgerüstet sein.
Allgemeines Reglement
1. Teilnehmer
Teilnahmeberechtigt sind im Grunde alle Fahrer die sich es zutrauen mit einem Rennroller um die Kartbahnen zu jagen. Ein jährlicher Ärztlicher-Gesundheitscheck ist zu empfehlen. Der Fahrer muss in der körperlichen Verfassung sein die Kontrolle über das Fahrzeug zu haben.
2. Nennung / Einschreibung und Startnummer
Es besteht die Pflicht für alle Fahrer, die in der EST gewertet werden möchten, sich bis zum ersten Rennen der Saison einzuschreiben. Weiterhin muß jeder Fahrer zusätzlich eine DMV Jahresmitgliedschaft nachweisen oder hilfsweise eine Tageslizenz am Veranstaltungstag bei der Einschreibung erwerben.
Alle Fahrer die sich erst nach dem ersten Rennen der EST einschreiben wollen, werden als Gaststarter gewertet und gehen nicht in die Wertung ein.
3. Veranstaltungen
In allen Klassen sind pro Veranstaltung 2 Rennläufe vorgesehen.
Die Serienausschreiber behalten sich das Recht vor, bei Veranstaltungsabsagen die Anzahl der Läufe zu reduzieren oder Ersatzveranstaltungen zu benennen.
Bei jeder Veranstaltung wird den Teilnehmern mindestens:
- 1 x Freies Training‘
- 2 x Gezeitetes Training’ (Qualifying)
- 1 x Warm-Up am Renntag
- 2 Einführungsrunde vor dem Start
- Grand Prix-Start mit versetzter Startaufstellung
- 2 Rennläufe á ca. 15 km Länge
4. Nenngebühren
Die Nenngebühren für diese Meisterschaft liegen je Tagesveranstaltung bei
70 Euro pro Fahrer mit Fahrzeug. Doppelstarter erhalten für weitere Starts
in anderen Klassen eine Ermäßigung, die beim Veranstalter zu erfragen ist.
Zusatzkosten wie für die Stromversorgung etc.können extra anfallen, dies richtet sich ausschließlich je nach Veranstalter, Kartbahnbetrieber der Regel ca.10,00€
Die Nenngebühr wird an den jeweiligen Veranstaltungstagen vor Ort gezahlt.
Wichtig: Um einen reibungslosen Ablauf und in Zukunft die Veranstaltungen etwas besser zu organisieren, bitten wir alle Fahrer sich mindestens 1 Woche vor den Rennwochenenden verbindlich anzumelden! Sollten dieses versäumt werden 10€ Säumniszuschlag zusätzlich zu dem Startgeld erhoben. Dieses Geld wandert in den „Topf“ für die Abschlussfeier und Freibier.
5. Wertung
Für die einzelnen Platzierungen erhalten die Teilnehmer bei Durchführung des Rennens, wenn mind. 70% der Renndistanz so wie die letzte Runde gefahren wurde, folgende Punkte:
| 1. Platz 25 Punkte | 6. Platz 10 Punkte | 11. Platz 5 Punkte |
| 2. Platz 20 Punkte | 7. Platz 9 Punkte | 12. Platz 4 Punkte |
| 3. Platz 16 Punkte | 8. Platz 8 Punkte | 13. Platz 3 Punkte |
| 4. Platz 13 Punkte | 9. Platz 7 Punkte | 14. Platz 2 Punkte |
| 5. Platz 11 Punkte | 10. Platz 6 Punkte | 15. Platz 1 Punkt |
Bei Verkürzung der Renndistanz oder Abbruch eines Wertungslaufes, sofern dieser nicht wieder aufgenommen wird, erhalten die Fahrer folgende Punkte, wenn mit der neuen Distanz nachstehende Prozentwerte erreicht werden:
Über 50% der vorgesehenen Rundenzahl: volle Punktzahl
Über 25% der vorgesehenen Rundenzahl: 50% der Punkte
Bis 25% der vorgesehenen Rundenzahl: keine Punkte
Der Fahrer mit der höchsten Punktzahl am Saisonende ist Sieger der jeweiligen Klasse. Bei Punktegleichheit entscheiden die besseren Platzierungen im Saisonverlauf. In der Fahrerwertung werden keine Streichresultate gewährt.
6. Bekleidung
Alle Teilnehmer müssen während der gesamten Veranstaltung, bei fahren mit dem Rennroller, komplette Lederbekleidung, Rennstiefel, Handschuhe sowie Rückenprotektor tragen. Das Tragen eines geprüften Motorrad-Schutzhelmes mit E-Norm 22/05 ist Pflicht!
7. Technische Abnahme
Die technische Abnahme findet am ersten Veranstaltungstag der Rennveranstaltungen statt. Jeder Rennfahrer ist für die Abnahme selbst verantwortlich! Ohne technische Abnahme ist das befahren der Rennstrecke während der EST Veranstaltungen verboten! Bei der technischen Abnahme wird Zustand der Helme / Rückenprotektoren und Roller geprüft! Es darf an den Rennwochenenden nur mit dem für den Fahrer abgenommenen Roller teilgenommen werden!
Für die technische Abnahme wird ein Protokollbuch zur Verfügung gestellt, welches bei jeder Veranstaltung mitzuführen ist. Bei Verlust des Protokollbuches muss ein neues für einen Unkostenbeitrag von 10€ erworben werden.
8. Rahmenbedingungen
Generell ist überall Schrittgeschwindigkeit zu fahren (!), außer auf ausgewiesenen Teststrecken so wie der Rennstrecke selbst! Generell besteht bei Testfahrten Helmpflicht!
In der Boxengasse bzw. in den Boxen Zelten etc. ist unter dem geparkten Roller eine Flüssigkeit aufsaugende Unterlage zu platzieren. Jedes Rennteam muß einen Feuerlöscher in der Box/Zelt haben.
9. Müllentsorgung
An einem Rennwochenende entsteht eine menge Müll, welcher auch wieder weg muss. Da die Müllentsorgung einen beachtlichen finanziellen Anteil einnehmen würde, wenn dieser von jedem Team auf der Rennstrecke zurückgelassen wird, ist dieser von jedem Rennteam wieder mit zu nehmen und selbst zu entsorgen!
10. Grauzonen des Reglements
Wir haben uns es zur Aufgabe gemacht, die EST so einfach wie möglich zu gestalten und appellieren hier an die Teilnehmer sich an das Reglement zu halten wie es geschrieben steht. Es versteht sich von selbst, dass so genannte „Grauzonen des Reglements“ nicht ausgenutzt werden dürfen.
Sollten dennoch Unstimmigkeiten bei Einhaltung des Reglements entstehen, ist der Vorstand der EST oder die beauftragte technische Abnahme in der Macht eine Entscheidung zu fällen, der Folge zu leisten ist.
Der Serienausschreiber behält sich das Recht vor, Regeländerungen während der laufenden Saison durchzuführen, wenn diese in einer technischen Runde mit einer Mehrheit in einer Abstimmung für annehmbar befunden worden.
11. Protest
Sollte Grund zur Beanstandung der Platzierung oder Unstimmigkeit in welcher Sache auch immer bestehen, wird jedem die Möglichkeit gegeben innerhalb 15 min nach Zieleinlauf gegen eine Schutzgebühr von 50€ Protest einzulegen. Ist der Protest gerechtfertigt bzw. von der Protestierenden Seite gewonnen, wird die Schutzgebühr ohne Abzüge zurückgezahlt, sollte jedoch der Protest sich als fälschlich erweisen wird die Schutzgebühr einbehalten.


